Info zu den Obligatorischen Hundehalterkursen 2025 __________________________________________
Die revidierte Hundegesetzgebung wird spätestens im 2 Quartal 2025 in Kraft treten. Bis dahin gilt die alte Gesetzgebung.
Ab Inkraftsetzung der revidierten Hundegesetzgebung unterstehen neu alle im Kanton Zürich gehaltenen Hunde einer Ausbildungspflicht, egal ob sie kleinwüchsig oder Gross sind.
Was ändert sich mit der neuen Ausbildung
- Ersthundehalter müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
- Für alle Hunde gibt es einen einheitlichen praktischen Ausbildungskurs von 6 Lektionen, der nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme abgeschlossen sein muss.